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Alimente

Kinder bedeuten Verantwortung. Das wissen eigentlich auch fast alle Eltern. Das Leben hat jedoch oft andere Pläne. Nach der ersten Honeymoon-Phase möchte die Beziehung einfach nicht mehr funktionieren. Teilweise ist es in diesen Situationen sogar die Scheidung verantwortungsvoller, anstatt die Kinder in einem Haushalt groß zu ziehen, in dem ständig Streit und Negativität vorherrscht. Aber den Kindern sollte zumindest nicht der Unterhalt abgehen, den sie für ihre Entwicklung in unserer harten Welt benötigen. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber das Modell der Alimente vor, damit beide Elternteile ihren Beitrag zur Erziehung leisten. Also trotz den vielfältigen Problemen, die mit diesen Zahlungen einhergehen, haben sie zumindest bei objektiver Betrachtung eine gewisse Existenzberechtigung. Üblicherweise werden Alimente aufgrund des Jahreszwöfltels des Einkommens bestimmt. Dabei wird das folgende Muster verwendet.

Alter Anteil
0 bis 6 Jahre 16% des Zwölftels
6 bis 10 Jahre 18% des Zwölftels
10 bis 15 Jahre 20% des Zwölftels
15 Jahre und älter 22% des Zwölftels




Welcher Unterhalt steht Kindern zu?

Eltern besitzen die Verpflichtung, sich um ihre Kinder zu kümmern, da sie dies noch nicht selbst können. Dieser Pflicht kann mittels Naturalunterhalt nachgegangen werden. Dabei handelt es sich um die übliche Versorgung innerhalb des Haushalts. Essen und Kleidung wird zur Verfügung gestellt. Ein Bett ist vorhanden, es wird ausreichend geheizt und für die Erziehung bzw. den schulischen Unterricht wird gesorgt. All dies unterliegt übrigens auch der Kontrolle des Sozialamts und wenn Naturalunterhalt fehlt, kann dies zu Problemen führen.

Was sind Alimente?

Die Alternative dazu lautet Geldunterhalt. Wenn ein Elternteil nicht zur Haushaltsführung beiträgt, so muss zumindest eine finanzielle Unterstützung geleistet werden, damit der Kindesunterhalt vollständig ist.  Diesen Ausgleich nennt man Alimente. Damit ist die Frage, wer Alimente zahlen muss, sehr eindeutig geregelt. Immer das Elternteil, welches nicht im Haushalt des Kindes wohnhaft ist, muss an das Kind Alimente zahlen. Da es sich über lange Zeit um minderjährige Kinder handelt, gehen die Zahlungen zuerst an die Person, welche die sonstigen Naturalleistungen erbringt, um den vollen Unterhalt für den Nachwuchs zu gewährleisten. Da es sich dabei um Aufwände handeln kann, die das Budget des Zahlungspflichtigen stark beeinflussen, ranken sich jedoch noch viele weitere Fragen rund um das Thema.

Hinweis: Sobald die Volljährigkeit erreicht wurde, kann sich der Bezieher des Unterhalts in den letzten Jahren ändern. Dazu im letzten Abschnitt mehr.

Alimente müssen gezahlt werden, wenn ein Elternteil nicht zur Haushaltsführung beiträgt (c)Bigstock.com/59188064/Wavebreak Media Ltd

Wie Alimente berechnen?

Bei der Bestimmung des angemessenen Geldunterhalts existieren zwei allgemeine Perspektiven. Auf der einen Seite wird die Leistungsfähigkeit der Eltern betrachtet. Dabei geht es in erster Linie um folgende Kriterien um die Unterhaltsleistung angemessen berechnen zu können:

  • Welches Vermögen ist vorhanden?
  • Wie hoch ist das Einkommen?
  • Welche Ausbildung und Arbeitsfähigkeit liegt vor?
  • Wie ist die aktuelle Arbeitsmarktlage zu bewerten?

Zusätzlich wird aber auch der Bedarf des Kindes in den jeweiligen Einzelfällen betrachtet:

  • Alter
  • Anlagen bzw. Talente
  • Potential




Hinweis: Die Einschätzung dieser Punkte wird immer vom zuständigen Gericht vorgenommen. Die Frage, wer die Alimente berechnet, lässt sich demnach auch leicht beantworten.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Alimente höher sind, wenn die monatlichen Einnahmen höher sind. Gesetzlich dürfen die Alimente eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Es kann in Ausnahmefällen sogar in das vorhandene Existenzminimum eingegriffen werden, damit die Versorgung des Kindes gewährleistet ist. Nur Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen können von der sogenannten Luxusgrenze profitieren, welche eine Deckelung bei dem Doppelten des Regelbedarfs vorsieht. Doch ein absolutes Anrecht besteht auch in diese Berechnung nicht. Es handelt sich nur um eine gängige Gerichtspraxis in Österreich.

Tipp: Wer viel Zeit aufwendet, um sich um sein Kind zu kümmern, kann eine Reduzierung der Unterhaltszahlungen erreichen, da gewissermaßen Naturalunterhalt durch die investierte Zeit geleistet wird. Außerdem stärkt dieser Plan die Beziehung zum eigenen Nachwuchs. Die zeitlichen Zuwendungen müssen jedoch deutlich über das normale Kontaktrecht hinaus gehen.

Trotz dieser scheinbaren Willkürlichkeit, folgen die meisten Gerichte doch einer vorgegebenen Bemessungsgrundlage, um die Berechnung der Alimente etwas kalkulierbarer zu machen: Die Grundlage für die folgende Rechnung stellt das Zwölftel des netto Jahreseinkommens dar. Eine Änderung des Einkommens besitzt folglich direkten Einfluss auf die Alimente. Eine übliche Bestimmung der Alimente je nach Altersgrenze und für ein Kind folgt dem folgenden Muster:

Alter Anteil
0 bis 6 Jahre 16% des Zwölftels
6 bis 10 Jahre 18% des Zwölftels
10 bis 15 Jahre 20% des Zwölftels
15 Jahre und älter 22% des Zwölftels

Hinweis: Viele Bezieher von Alimenten kennen diese Methode, bei der die Zahlungen mit zunehmenden Alter des Kindes zunehmen. Es handelt sich um eine weit verbreitete Methode. Bei diesem standardisierten Modell hilft ein Unterhaltsrechner bei der genaueren Bestimmung der Alimente.


Tipp: Eine kluge Steuererklärung kann auf absolut legitime Art und Weise das jährliche Nettoeinkommen und somit die Unterhaltszahlungen verringern. Wenn Selbstständige jedoch zu exzessiv ihr Geschäftsergebnis reduzieren, dann erkennen erfahrene Richter und vor allem der ehemalige Partner diese Praxis sofort. Falschangaben können sogar zu Gerichtsstrafen führen, wie hier in Vorarlberg.




Wie lange muss man Alimente zahlen?

Die Antwort auf diese Frage stößt vor allem bei geringem Kontakt zu dem Kind auf Unverständnis. An der Rechtslage ist jedoch nicht zu rütteln.
Unterhaltszahlungen müssen so lange erfolgen, bis das Kind selbst für einen angemessenen Lebensunterhalt aufkommen kann, der sich wiederum am Wohlstand der Eltern bemisst. Es existiert folglich keine Altersgrenze für den Anspruch auf Unterhalt.

Hinweis: Ferialjobs oder ähnlich temporäre Einkommen begründen keinesfalls die Einstellung der Unterhaltszahlungen. Selbst wenn ein geringes, regelmäßiges Einkommen erzielt wird, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein eigener Haushalt geführt werden könnte und das Recht auf die Alimente besteht weiterhin. Solche Zusatzverdienste können jedoch, ebenso wie die Familienbeihilfe, die Höhe des Unterhalts beeinflussen bzw. verringern.

Trotzdem kann unter gewissen Umständen die Fortzahlung der Alimente eingestellt werden. Wenn das Kind nachweislich keine Anstrengungen unternimmt, ein selbstständiges Leben zu entwickeln, dann muss kein Elternteil hilflos diesem Treiben zusehen. Ein gutes Beispiel wäre mangelnder Einsatz auf dem Arbeitsmarkt. Ein noch weiter verbreiteter Fall wäre das Studium.

Frau mit Geld in der Hand
Alimente müssen solange gezahlt werden, bis das Kind selbst für einen angemessenen Lebensunterhalt sorgen kann. (c)Bigstock.com/59188064/Wavebreak Media Ltd

Wie lange bekommt man Alimente während dem Studium?

Die Zahlung des Unterhalts wird eindeutig während der Ausbildung, also auch bis zum Ende des Studiums, fortgesetzt, wenn die durchschnittliche Studienzeit nicht überschritten wird. Eine Einladung für Party und Faulenzen an der Uni ist diese Bestimmung aber garantiert nicht. Es darf zwar eine Umorientierung nach dem ersten Semester statt finden. Schließlich kann sich eine erste Studienwahl als überraschend unpassend herausstellen, aber sobald nichts mehr in akademischer weiter geht, kann auch die finanzielle Unterstützung der Eltern eingestellt werden. Obwohl in dieser Hinsicht das Alter unbedeutend ist, wollen wir doch eine Altersgrenze anführen, die bei den Alimenten Bedeutung besitzt.

Hinweis: Die Mindeststudiendauer und die durchschnittliche Studiendauer können in vielen Fächern voneinander abwichen. Bezüglich Unterhaltszahlungen geht es um den Durchschnitt.

Alimente ab 18

Obwohl sich mit der Volljährigkeit des Kindes nicht der Anspruch auf die Alimente selbst ändert, kann sich ändern, wem der Unterhalt ausgezahlt wird. Dieser Umstand kann oft für viele Probleme innerhalb von Familien sorgen. Wenn bis zum 18. Lebensjahr die Mutter die Alimente bezog, dann hat sie sich meist an diese zusätzliche Einkommensquelle gewöhnt und will teilweise sogar aus gutem Grund nicht darauf verzichten. Das Kind könnte schließlich noch Zuhause wohnen und dann muss die Mutter weiterhin finanziell für die Versorgung aufkommen. Dabei kann es um die Verpflegung gehen, um das Waschen der Kleidung oder einfach nur um die Miete für die größere Wohnung. Der Unterhalt ist einfach ein Kostenersatz für diese Aufwände. Aus diesem Grund kommt es oft vor, dass die Mutter darauf besteht, dass sie weiterhin das Recht auf die Unterhaltszahlungen hat. Die rechtliche Lage ist jedoch ganz eindeutig.

Ab der Volljährigkeit besitzt das Kind jedes Recht die Alimente selbst zu beziehen. Weder das Elternteil, welches den Haushalt führt, nach das unterhaltspflichtige Elternteil können etwas gegen diesen Wunsch einwenden. Trotzdem empfiehlt es sich, dieses Thema in Ruhe auszudiskutieren. Meist reicht schon ein Kompromiss, damit alle zufrieden sind.

Weitere Informationen:

  • Artikel auf www.diepresse.com
  • Artikel auf www.heute.at

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