Factoring
Ein Begriff, der im Finanzierungsbereich häufiger verwendet wird, ist das sogenannte Factoring. Kurz gesagt handelt sich beim Factoring um den Ankauf von Forderungen, die vom sogenannten Factoringgeber durchgeführt wird. In aller Regel handelt es sich dabei um kurz- und mittelfristige Geldforderungen, die gegenüber einem Drittschuldner bestehen, wobei diese Forderungen in aller Regel aus Warenlieferungen oder bestimmten Dienstleistungen entstanden sind.
Welche Parteien gibt es beim Factoring?
Als Ankäufer treten oftmals Kreditinstitute oder spezielle Finanzierungsinstitute auf, die in der Fachsprache auch als Factoringinstitut oder als Factor bezeichnet werden. Insofern hat das Factoringinstitut die wesentliche Aufgabe, dem Unternehmen, welches seine vorhandenen Forderungen verkauft, mit sofortiger Wirkung Liquidität zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus übernimmt der Factor letztendlich auch das Ausfallrisiko, da er die Forderungen tatsächlich ankauft. Sollte der Schuldner seinen Verpflichtungen also nicht nachkommen, hat der Factoringnehmer, also das verkaufende Unternehmen, kein Ausfallrisiko, da dieses normalerweise in vollem Umfang beim ankaufenden Factoringinstitut liegt.
Wer bietet Factoring an ?
Man bezeichnet das Factoring hin und wieder auch als Finanzierungssurrogat, da es sich im Gegensatz zum Darlehen nicht um eine Geldleihe handelt, sondern um eine Art Ersatzmittel. In der Praxis läuft das Factoring meistens so ab, dass spezialisierte Factoring-Unternehmen fortlaufend oder einmalig Forderungen ankaufen, die aus Lieferungen oder Dienstleistungen bestehen. Direkt am Factoring beteiligt sind somit stets zwei Parteien, nämlich der Factoringnehmer und der Factoringgeber. In diesem Fall handelt es sich beim Factoringnehmer um das Unternehmen oder um die Person, die eigene Forderungen an den Schuldner verkauft. Demzufolge ist der Factoringgeber das spezielle Factoring-Unternehmen oder das Kreditinstitut, welches diese Forderungen ankauft.
Der Schuldner
Indirekt gibt es beim Factoring natürlich noch eine dritte Partei, nämlich den eigentlichen Schuldner der Forderung. Dieser muss allerdings nicht zwingend darüber informiert werden, bzw. nicht vorab gefragt werden, ob der eigentliche Forderungsinhaber die bestehende Forderung an eine Factoring-Gesellschaft oder einen anderen Käufer verkaufen darf.Allerdings muss diese Information spätestens dann erfolgen, falls der Schuldner nach dem Verkauf der Forderung an den neuen Forderungsinhaber Zahlungen leisten soll.
Warum macht man Factoring ?
Den größten Nutzen hat beim Factoring natürlich der Verkäufer der Forderung, denn dieser muss nicht erst abwarten, bis die offenen Forderungen eingebracht werden, sondern er erhält durch den Verkauf der Forderung sofortige Liquidität. Dies kann unter Umständen sogar existenzrettend sein, denn eine ausreichende Liquidität ist die Grundlage für eine solide Geschäftstätigkeit. Würde es hingegen an Liquidität fehlen, könnte es im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz des Unternehmens kommen.
Was sind Factoringgebühren ?
Das Factoring gibt es natürlich nicht umsonst, sondern es muss vom Factoringnehmer eine Art Zins gezahlt werden. Alternativ wird vom Wert der Forderungen ein Abschlag berechnet. Verkauft der Inhaber der Forderung also beispielsweise eine Forderung im Gegenwert von 10.000 Euro, so erhält er aufgrund eines Abschlags beispielsweise nur 9.500 Euro ausgezahlt. Diese Differenz von 500 Euro stellt somit für den Factoringgeber einerseits eine Aufwandsentschädigung und zum anderen auch eine Art „Ausgleich“ für etwaige Forderungsausfälle dar.