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Abfertigung

Praktisch jedem Arbeitnehmer ist die Abfertigung ein Begriff. Schließlich steckt immer die Erwartung von zusätzlichem Einkommen dahinter. Doch wenn es um die genauen Gesetze hinter diesem spannenden Bonus für treue Arbeitsleistungen geht, dann steigen viele aus. Wann hab ich genau das Recht auf eine Abfertigung? Wer zahlt die Abfertigung aus? Wie komme ich zu meiner Abfertigung? Wann bekomme ich die Abfertigung alt oder die Abfertigung neu? Wie unterscheiden sich diese beiden Formen? Wie wird die Abfertigung berechnet und wie sollte dieses Kapital klug eingesetzt werden? All diese Fragen über das Studium von Gesetzestexten aus dem Arbeitsrecht zu klären, ist für einen Laien kaum möglich. Aus diesem Grund übersetzen wir hier die Paragraphen in verständliche Beschreibungen zur Abfertigung.




Eine kurze Beschreibung der Abschreibung alt

Da diese Regelungen nur mehr für Dienstverhältnisse gelten, die vor dem 1. Jänner 2003 geschlossen wurden, führen wir diesen Teil nur kurz und in Umrissen an. Schließlich ist es in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr allzu üblich eine Beschäftigung über 14 Jahre ohne Unterbrechung auszuführen. Wer dies hingegen tut, der macht sich meist keine Sorgen um den Abfertigungsbetrag und streicht nach 25 Jahren einfach das Maximum ein. Folglich gilt die alte Abfertigung nur mehr für einen kleinen Anteil der Österreicher bzw. ist für einen geringen Prozentsatz interessant.

Im alten System bekam die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Abfertigung vom Arbeitgeber in den folgenden Fällen ausgezahlt. Eine zusätzliche Grundbedingung war immer ein Dienstverhältnis von mindestens drei Jahren:

  • Der Arbeitgeber kündigt
  • unverschuldete Entlassung bzw. berechtigter Austritt
  • Ablauf bzw. einvernehmliche Auflassung des Dienstverhältnisses
  • Mutterschutz wenn das Dienstverhältnis bereits 5 Jahre bestand

Die Höhe der Abfertigung ließ sich im alten System leicht bestimmen. Je nach Dienstzeit gab es eine bestimmte Anzahl an Monatsgehältern. So gab es für das Mindestmaß von drei Jahren zwei Gehälter, für zehn Jahre beispielsweise vier Gehälter und für 25 Jahre ein ganzes Jahresgehalt.

Hinweis: Im Gegensatz zur Abfertigung alt, wo im Prinzip Schwellen über die Höhe des Anspruchs entschieden, wächst im neuen System der Abfertigungsanspruch einfach kontinuierlich an.

Wenn sich die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer dazu entscheiden in die neue Ordnung zu wechseln, dann wird der ausstehende Betrag vom Arbeitgeber per Datum der Übergangsfrist an die Abfertigungskasse überwiesen. Wie bei der Abfertigung neu kümmert sich dann nur mehr diese Stelle um alle weiteren Ansprüche.




Hinweis: Im neuen System gibt es übrigens immer einen Abfertigungsanspruch. Auch bei einer Kündigung gibt es ein Recht auf diesen Bonus. Nur direkt ausgezahlt kann der Betrag in diesen Fällen nicht werden. Diese Änderung ist auch logisch, denn in der neuen Abfertigung wird der Betrag sukzessive jedes Monat während der ganzen Arbeitszeit angespart und nicht erst wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, über eine Abfertigung entschieden. Eine Rückabwicklung dieser Einzahlungen ist nicht vorgesehen.

Unterschied Abfertigung alt und Abfertigung neu

Die Abfertigung neu gilt für alle Arbeitnehmer, die ab 01.01.2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind. Im Gegensatz zur Abfertigung alt, gibt es die folgenden Unterschiede:

  • Bei der Abfertigung alt entstand ein Anspruch erst nach 3 Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen. Dieser bestand nur, wenn das Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung oder einvernehmliche Auflösung beendet wurde. Bei der Abfertigung neu besteht dieser Anspruch bereits ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses.
  • Bei der Abfertigung neu kann der Abfertigungsanspruch auch in einen anderen Betrieb übernommen werden.
  • Auch Lehrlinge haben Anspruch auf Abfertigung neu
  • Der Abfertigungsanspruch gilt auch bei Selbstkündigung
  • Unter bestimmten Vorraussetzungen werden auch Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges, Zivil- und Präsenzdienstes berücksichtigt.

Wer bezahlt die Abfertigung neu?

Seit der Gesetzesänderung, welche im Jahr 2003 in Kraft trat, sorgt sich nicht mehr der Arbeitgeber um die Verwaltung der Abfertigung, sondern mehrere eigens geschaffene Abfertigungskassen übernehmen diese Aufgabe. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen deshalb aber nicht selbst die eigene Abfertigung abführen. Nach dem zweiten Monat der Anstellung muss der Arbeitgeber 1,53 % des Bruttoentgelts abführen. Dieses neue System gibt Selbstständigen und anderen Personengruppen eine ähnliche Chance auf eine Art Abfindung. So wird auch während der folgenden Arbeiten und Dienste in diese Kassa eingezahlt:

  • Personen betroffen von Mutterschutz oder langwierigen Krankheiten
  • Personen in Bildungskarenz, während der Kinderbetreuung oder bei der Sterbebegleitung




Hinweis: In den verschiedenen Situationen können immer andere Stellen für die Beiträge zuständig sein, welche jeweils eigene Kassen wählen.

Wie wird über das Abfertigungskonto ausgezahlt?

Der Anspruch entsteht wie im alten System durch das Ende eines Arbeitsverhältnisses. Nur zahlt mittlerweile nicht mehr der Arbeitgeber, sondern eben die Kasse den angesparten Betrag aus. Außerdem stehen dem Bezieher des Abfertigungsbetrages nun einige Varianten zur Wahl offen. Diese neuen Optionen weisen sehr stark auf die Schaffung einer Altersvorsorge hin. Dadurch soll die zweite Säule der betrieblichen Vorsorge die erste Säule der gesetzlichen Vorsorge etwas stärker stützen.

Chef kündigt Mitarbeiter
Die Abfertigung kann bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden (c)Bigstockphoto.com/203520991/fizkes

Eine direkte Auszahlung kann nur unter den Umständen erfolgen, die auch schon im alten System galten:

  • Der Arbeitgeber kündigt
  • Die Entlassung ist ungerechtfertigt oder der Austritt gerechtfertigt
  • Die Auflösung des Dienstverhältnisses ist einvernehmlich bzw. das Verhältnis läuft ab
  • Der Austritt ist durch eine Mutterschaft begründet

Aber selbst wenn diese Gründe nicht zutreffen ist die Abfertigung dank der neuen Regelung nicht verloren. Dann kommen nämlich die oben beschriebenen Varianten zur Anwendung.

Hinweis: Die entsprechende Wahl muss innerhalb von sechs Monaten getroffen werden.

Wie kommen Selbstständige zu ihrer Abfertigung?

Im neuen Abfertigungssystem beziehen Unternehmer gewissermaßen auch eine Abfertigung. Diese ist einfach ein Teil der SVA Beiträge. Die Auszahlung kann erfolgen, wenn seit zwei Jahren die Geschäftstätigkeit eingestellt wurde, die Pension angetreten wird oder seit fünf Jahren keine Einzahlung notwendig war. Die Zwei-Jahresfrist gilt jedoch nur, wenn drei Jahre lang eingezahlt wurde.

Existieren mehrere Abfertigungskassen?

Tatsächlich können verschiedene Finanzdienstleister für die Veranlagung der Abfertigung sorgen. Ein Beispiel wäre die APK. Grundsätzlich wählt der Arbeitgeber für sich selbst und seine Arbeitnehmer die Kasse aus. Große Unterschiede bestehen bei den Renditen jedoch nicht, da alle Kassen auf mündelsichere Investitionen setzen müssen, damit die Abfertigung nicht durch Spekulationen verloren gehen. Gesamt stehen 10 Kassen in Österreich zur Verfügung.

Hinweis: Mittels Antrag und Identitätsnachweis kann eine Zusammenführung von verteiltem Kapital durchgeführt werden. Sofern dies nicht beantragt wird, veranlagen die Kassen das Kapital einfach weiter.

Informationspflicht der Abfertigungskassen:

Die jeweils zuständige Vorsorgekasse muss mindestens einmal im Jahr alle Einzahler einzeln informieren. Dies geschieht meist über einen Brief, der zum Jahresbeginn versendet wird und über den aktuellen Kontostand informiert.

Hinweis: Wenn die Vorsorgekassen öfter gewechselt werden und das Kapital nicht transferiert wird, dann können immer mehrere dieser Briefe eintreffen.

Was geschieht mit der Abfertigung im Todesfall?

Sofern sich ein Abfertigungsanspruch durch den Tod des Arbeitnehmers oder Selbstständigen ergibt, wird der Abfertigungsbetrag unter der Familie aufgeteilt. Der Ehegatte oder Gattin, der eingetragene Partner und die Kinder, die noch Familienbeihilfe beziehen, bekommen jeweils gleiche Anteile zugesprochen. Wenn sich keiner dieser Personen innerhalb von drei Monaten meldet, so geht die Abfertigung mit in die Verlassenschaft ein und der jeweils Erbberechtigte erhält den Betrag.

Weitere Informationen:

  • Artikel auf www.destandard.at
  • Artikel auf www.diepresse.com
  • Artikel auf www.finanz.at

Wann verliere ich meine Abfertigung?

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