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Geringfügigkeitsgrenze

Die Steuerlast richtet sich in der Alpenrepublik nach dem jeweiligen Einkommen. Durch die Steuerreform wurde die Anzahl der Steuerklasse sogar von 4 auf 7 erhöht, um den verschiedenen Einkommensverhältnissen besser gerecht zu werden. Eines blieb dabei jedoch gleich. Sofern eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, müssen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese Schwelle nennt sich Geringfügigkeitsgrenze. Diese Grenze besitzt für zahlreiche Personengruppen eine hohe Bedeutung, denn sehr oft wird eine geringfügige Tätigkeit nicht aus Mangel an Möglichkeiten, sondern dieses Beschäftigungsverhältnis ganz bewusst und freiwillig gewählt. In manchen Situationen darf sogar kein höherer Verdienst erzielt werden ohne andere Nachteile in Kauf zu nehmen und deshalb lohnt es sich immer über diesen Schwellenwert Bescheid zu wissen. Für das Jahr 2018 liegt die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich bei 438,05 €/Monat.




Was bedeutet diese Grenze genau?

Die einfachste Beschreibung lautet wohl: Die Einkünfte sind so gering, dass das Bruttoeinkommen direkt dem Nettoeinkommen entspricht. Bei der Geringfügigkeitsgrenze stellt sich also nicht die Frage ob brutto oder netto. Dies ist nur möglich, wenn keinerlei Abgaben geleistet werden müssen. Bei der Einkommenssteuer bzw. Lohnsteuer ist die Unterschreitung der Mindestgrenze nicht allzu schwierig, da hier nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und diverser Sonderausgaben, immer noch über 11.000 Euro an jährlichem Einkommen vorhanden sein muss, damit eine Steuerlast entsteht. Der entscheidende Faktor für die Geringfügigkeitsgrenze sind folglich die Abgaben an die Sozialversicherung. Der Verdienst muss unter dem Wert liegen, der eine Pflicht zu Sozialversicherungsabgaben begründet. Die Grenze beläuft sich hier auf grob die Hälfte im Vergleich zur Einkommenssteuer. Zudem können bei der Bemessungsgrundlage weniger Abzüge geltend gemacht werden.

Wenn die Geringfügigkeitsgrenze unterschritten wird, müssen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgegeben werden.(c)Bigstock.com/218830597/Milkos

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2018 in Österreich?

Seit dem 1. Jänner 2017 erfolgt die Angabe dieser Grenze nur mehr auf Monatsbasis und nicht mehr, wie zuvor, ebenfalls mit einem täglichen Satz. Außerdem muss beachtet werden, dass sich dieser Wert jedes Jahr ändert. 2019 muss die aktuelle Geringfügigkeitsgrenze also erneut nachgeschlagen werden. Für das Jahr 2018 gilt jedoch folgendes Entgelt als geringfügig:

438,05 Euro pro Monat

Hinweis: Wer nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, ist nur unfallversichert. In die Krankenversicherung und Pensionsversicherung kann freiwillig eingezahlt werden.




Für wen besitzt diese Untergrenze besondere Bedeutung?

Wer gezwungenermaßen einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, der weiß notgedrungen über die Grenze Bescheid, da zumindest temporär kein normaler Verdienst möglich ist. Doch viele Österreicherinnen und Österreicher wollen sich aus gutem Grund im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze bewegen:

  • Bezieher von Kinderbetreuungsgeld
  • Bezieher der Korridorpension
  • Bezieher von Arbeitslosengeld

Hinweis: Also trotz einiger negativer Stimmen aus der Politik, können diese Schwelle und der steuerliche Vorteil daraus sinnvoll sein.

Die Geringfügigkeitsgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Ein Modell hängt teilweise mit der Grenze für Geringfügigkeit zusammen. Bei den vier pauschalen Varianten dürfen zwar 60 % des letzten Verdienstes trotz Karenz weiter bezogen werden. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld kommt jedoch die Geringfügigkeitsgrenze voll zum Tragen. Bei diesem Modell dürfen nämlich nicht mehr als 425,70 Euro hinzu verdient werden und das entspricht genau dem Thema dieses Beitrags.

Tipp: Neben der Geringfügigkeitsgrenze muss auch die Kündigungsfrist bei der Beschäftigung beachtet werden!


Hinweis: Wenn während dem Bezug von Betreuungsgeld weiterhin geringfügig gearbeitet wird, dann ist wichtig, wer der Arbeitgeber ist. Sollte die Beschäftigung beim ursprünglichen Unternehmen mit geringerem Verdienst fortgesetzt werden, dann entstehen keine Problem. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einem anderen Betrieb genutzt, so muss die karenzgebende Firma unbedingt informiert werden.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Korridorpension

Während der normalen Pension stellt selbst ein uneingeschränkter Zusatzverdienst kein Problem dar. Dieser zusätzliche Arbeitseinsatz kann die Ansprüche sogar erhöhen. Beim Bezug der neu geschaffenen Korridorpension sieht es ein klein wenig anders aus. Da dieses Modell eingeführt wurde, um die Frühpension zu ersetzen. Deshalb wäre es direkt paradox, wenn jemand frühzeitig aus dem Arbeitsleben in die Rente abhauen möchte und dann trotzdem vollwertig weiter verdienen würde. Um dieses Paradoxon zu verhindern, gilt auch in diesen Fällen die Geringfügigkeitsgrenze.




Die Geringfügigkeitsgrenze und die Arbeitslosigkeit

Beschäftigung und Arbeitslosengeld gemeinsam in einem Abschnitt zu erwähnen, erscheint auf den ersten Blick sehr ironisch. Aber gerade Arbeitslose sollten dem Arbeitsmarkt nicht fern bleiben. Doch wenn Arbeitslosengeld bezogen wird, dann muss das sonstige Einkommen zu diesem Bezug, der alt Hilfestellung bis zur Wiedereingliederung dienen soll, passen. Auch bei dieser Frage wird die Geringfügigkeit als idealer Grenzwert herangezogen.

Wie viele Stunden sind geringfügig?

Es gibt keine fest definierte Anzahl an Stunden die als geringfügig gelten. Wichtig ist nur, dass die Einnahmen monatlich unter der Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 € liegen. Daher hängt die Anzahl der Stunden vom Stundenlohn ab. Beispielrechnungen sind dabei viel leichter zu berechnen als bei normalem Entgelt, da Brutto gleich Netto ist.
  • 9 Euro Stundenlohn und 10 Arbeitsstunde pro Woche → circa 405 Euro monatlich → geringfügig
  • 10 Euro Stundenlohn und 10 Arbeitsstunden pro Woche → circa 450 Euro monatlich → nicht geringfügig
  • 6 Euro Stundenlohn und 20 Arbeitsstunden pro Woche → circa 540 Euro monatlich → nicht geringfügig

Diese Aufstellung soll ein Gefühl dafür vermitteln, wie viel Arbeitszeit zu einem bestimmten Gehalt noch als geringfügig durchgeht und ab wann die Grenze überschritten wurde. Im Einzelfall muss natürlich jeder für sich rechnen bzw. gibt der Lohnzettel ohnehin die notwendige Auskunft.

Frau mit Geld in der Hand
Es ist kein fixer Stundensatz definiert, der als geringfügig gilt. Bigstock (c) http//www.bigstock.com/tatianasun/174807031

Wie viele geringfügige Beschäftigungen darf man haben?

Diese Frage sorgt immer wieder für viel Verwirrung obwohl dies eigentlich gar nicht sein muss. Letztendlich zählt nämlich nur die Summe, unabhängig von der Zahl der Beschäftigungen oder Arbeitgeber. Selbst wenn es sich um 400 Jobs mit jeweils 1 Euro Monatslohn handeln würde, gäbe es kein Problem in Sachen Geringfügigkeitsgrenze.

Trotzdem muss ein wichtiger Aspekt bei vielfältigen, geringfügigen Beschäftigungen beachtet werden. Der Überblick kann schnell verloren gehen und bei einer Unachtsamkeit steht schnell mehr auf den diversen Gehaltszetteln als die Geringfügigkeit zulässt. Zahlungsaufforderungen von Krankenkassen folgen dann im nächsten Jahr und können für viel Überraschung sorgen.

Außerdem verursacht eine geringfügige Beschäftigung in jedem Fall Sozialversicherungsbeiträge, sofern sie neben einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeführt wird. Eine Steuerlast lässt sich zudem nicht vermeiden, wenn neben einem Vollzeitjob über 700 Euro im Jahr hinzu verdient werden.

Tipp: Sofern Abgaben an die Sozialversicherung gezahlt, aber keine Steuern ans Finanzamt werden müssen, handelt es sich streng genommen zwar nicht mehr um eine geringfügige Anstellung, aber es kann eine Negativsteuer durch eine Steuererklärung anfallen.

Weitere Informationen:

    • Artikel auf www.ots.at
    • Artikel auf www.trend.at
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