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Bürgschaft

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine bekannte Kreditsicherheit, die sich allerdings in einigen Punkten von nahezu allen anderen Kreditsicherheiten unterscheidet, die von den Banken akzeptiert werden.

Arten von Kreditsicherheiten

Sämtliche Kreditsicherheiten, die prinzipiell genutzt werden können, lassen sich in zwei Gruppen einteilen. Dabei handelt es sich zum einen um sogenannte dingliche und zum anderen um persönliche Sicherheiten. Während beispielsweise die Abtretung von Forderungen, die Verpfändung von Wertpapieren und Sparguthaben oder auch die Sicherungsübereignung eines Kraftfahrzeugs sowie die Hypothek zu den dinglichen Kreditsicherheiten zählen, gibt es mit der Bürgschaft im Prinzip nur eine persönliche Kreditsicherheit. Der wesentliche Unterschied zu den dinglichen Kreditsicherheiten besteht darin, dass bei der Bürgschaft kein Sachwert hinter der Sicherheit steht, sondern eben nur der Bürge als Person. Exakt aus diesem Grund ist die Bürgschaft bei nicht allen Kreditinstituten gerne gesehen, denn es gibt in der Praxis keinen direkten Gegenwert, auf den die Bank im Schadensfall zugreifen kann.

Problem der Bürgschaft

Während beispielsweise bei der Abtretung von Forderungen aus einer Kapitallebensversicherung sofort die Möglichkeit besteht, durch Kündigung der Versicherung Zugriff auf den Rückkaufswert zu erhalten, muss sich die Bank bei einer Bürgschaft zunächst an den Bürgen wenden und versuchen, dass dieser die offenen Forderungen des Kreditnehmers begleicht. Aus diesem Grund stehen Banken den jeweiligen Bürgen auch zunächst kritisch gegenüber und sind dazu angehalten, deren Bonität im Detail zu prüfen. Bei der Bürgschaft als solcher handelt es sich um eine sehr weitreichende Verpflichtung, die der Bürge mit seiner Unterschrift eingeht. Daher sollte sich jede Person genau überlegen, ob sie wirklich dazu bereit ist, eine Bürgschaft für eine andere Person zu übernehmen. Letztendlich kann es in der Praxis nämlich passieren, dass der Bürge nahezu die gesamten Schulden des Kreditnehmers übernehmen und damit auch bezahlen muss, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.

Alimente
Bei der Bürgschaft kann es passieren, dass der Bürge die gesamten Schulden des Kreditnehmers begleichen muss.

Die selbstschuldnerische Bürgschaft

In der Praxis nehmen die Banken heutzutage fast nur noch sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaften entgegen. Diese beinhalten vor allem, dass der Kreditgeber ein sofortiges Zugriffsrecht auf den Bürgen hat und nicht erst umständliche Rechtsschritte einleiten muss. Für den Bürgen bedeutet das natürlich, dass er jederzeit in Anspruch genommen werden kann, wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung der Raten in Rückstand gerät.

Weitere Einsatzmöglichkeiten der Bürgschaft

Eine Bürgschaft gibt es übrigens nicht nur als Kreditsicherheit, sondern dieses Instrument wird auch in anderen Bereichen eingesetzt. Bekannt ist beispielsweise auch die Mietkautionsbürgschaft, bei der es sich allerdings um eine etwas andere Konstruktion handelt. Hier tritt nämlich die Bank gegenüber einem Vermieter als Bürge auf, sodass der Mieter sich auf diese Sicherheit berufen kann. Sollte der Mieter dann beispielsweise bei Auszug einen Schaden an der Wohnung hinterlassen und diesen nicht bezahlen wollen, könnte sich der Vermieter an den Aussteller der Mietkautionsbürgschaft, also an die Bank wenden. Bei den meisten Bürgschaftsarten ist es in der Praxis so, dass der Bürgschaftsnehmer eine sogenannte Avalprovision zahlen muss. Diese beläuft sich meistens auf 2-4 Prozent pro Jahr.

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