Darlehen: Darlehenvergleich & Darlehenrechner für Österreich
Im Finanzbereich gehört die Bezeichnung Darlehen zu den am häufigsten verwendeten Begriffen überhaupt. Dabei werden meistens die Wörter Kredit und Darlehen synonym verwendet, was fachlich betrachtet auch korrekt ist. Demzufolge handelt es sich beim Darlehen um nichts anderes, als um einen Kredit, der meistens von einer Bank vergeben wird. Per Definition ist das Darlehen der Verleih von Kapital, welcher über einen festgelegten Zeitraum erfolgt.
Inhalte des Darlehens
Ein wesentlicher Inhalt besteht beim Darlehen zudem darin, dass das vom Kreditnehmer erhaltende Kapital nebst Zinsen bis zum Zeitpunkt X zurückgezahlt werden muss. Beim Darlehen gibt es demnach immer zwei Parteien, nämlich den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer. Beide Seiten haben bestimmte Rechte und Pflichten.
Pflichten des Darlehensgebers
Die wesentliche Pflicht des Kreditgebers besteht beim Darlehen darin, den mit dem Kreditnehmer vereinbarten Betrag fristgerecht und ohne Abschlag zur Verfügung zu stellen.
Pflichten des Darlehensnehmers
Der Kreditnehmer hat hingegen die wesentliche Pflicht, das erhaltene Kapital und auch die vereinbarten Zinsen pünktlich zu zahlen und das Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist zu tilgen.
Was ist der Darlehensvertrag?
Was sollte der Darlehensvertrag beinhalten ?
Dabei gibt es einige Punkte, die bezüglich des Darlehens auf jeden Fall festgehalten werden sollen. Dazu gehören natürlich der Name und die Anschrift des Darlehensgebers sowie des Darlehensnehmers. Ferner sind es die vereinbarte Kreditsumme, die ebenfalls vereinbarte Laufzeit sowie natürlich der Darlehenszins, die im Vertrag aufgeführt werden sollten. Darüber hinaus gibt es noch optionale Fakten, wie zum Beispiel mögliche Sondertilgungen oder welche Maßnahmen ergriffen werden können, falls die Tilgung des Kredites nicht rechtzeitig erfolgt.
Sicherheiten des Darlehens
Eng in Verbindung mit einem Darlehen stehen oftmals Sicherheiten, die Banken insbesondere bei großen Kreditsummen einfordern. Grundsätzlich muss jeder Kreditnehmer wissen, dass ein Darlehen stets Kosten verursacht, die in erster Linie aus den zu zahlenden Kreditzinsen bestehen. Darüber hinaus dürfen Darlehen in Österreich und Deutschland ausschließlich an volljährige Personen vergeben werden. Hier gibt es zwar Ausnahmen, allerdings muss in diesem Fall sowohl der gesetzliche Vertreter als auch ein Gericht der Kreditvergabe an den Minderjährigen zustimmen. Die Auszahlung des Darlehens ist stets an die Führung eines Darlehenskontos geknüpft, was unter anderem zur Folge hat, dass sich der Kreditnehmer stets legitimieren muss.