Kreditwürdigkeit
Im Finanzierungsbereich kommt dem Begriff der Kreditwürdigkeit eine sehr große Bedeutung zu. Nicht zu verwechseln ist die Kreditwürdigkeit allerdings mit der Kreditfähigkeit, obwohl auch diese eine zwingende Voraussetzung dafür ist, dass Banken ein Darlehen vergeben.
Kreditwürdigkeit – Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit ist nämlich schlichtweg die gesetzlich geregelte Erlaubnis, dass Personen überhaupt ein Darlehen aufnehmen dürfen. Dies ist in der Praxis dann der Fall, wenn der Kreditnehmer mindestens 18 Jahre alt ist und zudem keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit besteht.
Im Gegensatz dazu geht es bei der Kreditwürdigkeit darum, dass der Kreditgeber feststellen muss, ob der Darlehensnehmer voraussichtlich in der Lage dazu sein wird, den aufgenommenen Kredit ordnungsgemäß abzuzahlen. Der Begriff ist demnach selbsterklärend und beinhaltet, ob der Kunde „würdig“ ist, einen Kredit aufzunehmen.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland gibt es bei den meisten kreditgebenden Banken zwei Säulen, auf denen die Kreditwürdigkeit, die übrigens auch als Bonität bezeichnet wird, des Kunden festgestellt wird.
Die erste Säule – Abfrage bei Auskunfteien
Die erste Säule besteht in der Abfrage bei einer Auskunftei, die verschiedene Daten über den Kreditsuchenden gespeichert hat. In Österreich handelt es sich dabei um den Kreditschutzverband (von 1870), während die Banken in Deutschland eine Auskunft bei der SCHUFA einholen. In beiden Fällen wird anhand der gespeicherten Einträge versucht, sich ein Bild über die Bonität des Kunden zu machen. Besonders auffällig sind in dem Zusammenhang negative Einträge, die auf ein schlechtes Zahlungsverhalten des Kreditsuchenden hindeuten. Besteht ein solcher negativer Eintrag, kommt es in vielen Fällen dazu, dass die Kreditwürdigkeit vom Kreditgeber als nicht ausreichend angesehen wird, sodass die Darlehensvergabe verweigert wird.
Die zweite Säule – Das regelmäßige Einkommen
Die zweite Säule bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit besteht in einem möglichst regelmäßigen Einkommen, welches der Kreditsuchende nachzuweisen hat. Bevorzugt werden hier solche Einkommen, die aus einer abhängigen Beschäftigung heraus resultieren. Zudem fordern manche Kreditinstitute, dass sich der Kunde nicht mehr innerhalb der Probezeit befindet oder/und mindestens zwei oder mehr Jahre beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt ist. Demgegenüber haben Selbstständige und Freiberufler häufiger Probleme, einen Kredit bei der Bank zu bekommen, weil dort öfter in dem Sinne kein festes und geregeltes Einkommen vorhanden ist. Kommt die Bank letztendlich bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit zu einer positiven Entscheidung, wird der Kredit in aller Regel problemlos genehmigt und zur Verfügung gestellt.
Vom Gesetz her sind Kreditinstitute übrigens nicht dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeit der Kunden zu prüfen. Allerdings gibt es natürlich andere Verpflichtungen gegenüber sämtlichen Kunden der Bank, die dazu führen, dass praktisch jedes Kreditinstitut zunächst die Bonität eines Kreditsuchenden prüft, bevor das Darlehen ausgezahlt wird.