Kreditvertrag
Was ist ein Kreditvertrag
Warum wird ein Vertrag gebraucht ?
Dennoch handelt es sich auch dann um einen Kreditvertrag, wenn die Vereinbarung mündlich getroffen wurde. In diesem Fall wird ebenfalls ein rechtlich gültiger Vertrag geschlossen, allerdings ist es natürlich aus Beweisgründen definitiv zu empfehlen, einen Kreditvertrag möglichst immer schriftlich niederzulegen. In diesem Zusammenhang gibt es vor allen Dingen einige Fakten und Daten, die bei nahezu jedem Kreditvertrag geklärt werden müssen. Diese Daten und Zahlen sollten schriftlich im Kreditvertrag fixiert werden.
Was muss ein Kreditvertrag beinhalten ?
Name und Anschrift des Kreditnehmers sowie des Kreditgebers gehören unter anderem zu den Angaben, die jeder Kreditvertrag enthalten sollte. Darüber hinaus müssen ebenfalls Angaben zum vereinbarten Darlehen gemacht werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um die zu vergebende Darlehenssumme, den vom Kreditnehmer zu zahlenden Zinssatz sowie um die vereinbarte Laufzeit. Ebenfalls empfiehlt es sich, die sich aus den zuvor genannten Komponenten ergebende Kreditrate schriftlich festzuhalten. Sollten im Zusammenhang mit dem Kredit Gebühren auftreten, wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, sollten diese ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Ergänzt kann der Kreditvertrag noch um einige Vereinbarungen werden, wie zum Beispiel, ob es während der Laufzeit gestattet ist, Sondertilgungen vorzunehmen.
Wie wird ein Kreditvertrag abgeschlossen ?
Besiegelt wird der Kreditvertrag letztendlich durch die Unterschrift, die sowohl vom Kreditgeber als auch vom Kreditnehmer geleistet werden muss. Insbesondere dann, wenn ein Kredit bei einer Bank aufgenommen wird, gibt es noch weitere rechtliche Vorschriften bezüglich Widerrufsrecht und anderen Punkten, die vom Kreditgeber beachtet werden müssen.
Rechte und Pflichten des Vertrags
Unabhängig davon, ob es sich beim Kreditgeber um eine Bank oder um eine Privatperson handelt, ist der Kreditvertrag stets mit Rechten und Pflichten verbunden, die für beide Parteien gelten. So besteht die wesentliche Pflicht des Kreditgebers beispielsweise darin, das im Vertrag zugesagte Darlehen auch tatsächlich pünktlich zur Verfügung zu stellen. Die Hauptpflicht des Kreditnehmers, die sich ebenfalls aus dem abgeschlossenen Kreditvertrag heraus ergibt, lautet hingegen so, das erhaltene Darlehen pünktlich und mit den vereinbarten Darlehensraten zurückzuzahlen.