Abtretung: Forderungen als Kreditnehmer abtreten
Die Abtretung gehört zu den Kreditsicherheiten, die von Banken heutzutage relativ häufig entgegengenommen werden. Kreditsicherheiten stellen dabei den Wert dar, mit dem der Kreditnehmen den Kredit sichert. Sollte der Kredit nicht mehr zurückbezahlt werden können, kann die Kreditsicherheit an die Bank fallen.
Abtretungsarten
In der Praxis kommt eine Abtretung meistens in zwei Varianten zum Tragen, nämlich einerseits als Abtretung von Forderungen und zum anderen als Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen. Bei der zuletzt genannten Abtretungsvariante ist es so, dass es sich nur um eine scheinbare Kreditsicherheit handelt. Die Banken möchten aber dennoch vergleichsweise häufig eine derartige Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen seitens eines Kreditnehmers haben.
Abtretung von Lohn und Gehaltsforderungen
Konkret beinhaltet diese Abtretung, dass ein Kreditnehmer der Bank schriftlich seinen Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsgutschriften überträgt. Von diesem eingeräumten Recht darf der Kreditgeber allerdings nur dann Gebrauch machen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall kann die Bank praktisch eine Pfändung des Gehalts vornehmen, wobei natürlich die gesetzlich vorgeschriebenen Freibeträge zu berücksichtigen sind. Die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen ist vor allem deshalb keine echte Kreditsicherheit, weil der Wegfall des Einkommens ohnehin häufig eine Ursache dafür ist, dass Darlehensraten nicht mehr ordnungsgemäß gezahlt werden können. Ist dies der Fall, ist die Abtretung in dem Sinne kaum etwas Wert, wenn es kein Gehalt mehr gibt, welches gepfändet werden könnte.
Abtretung von Forderungen
Eine deutlich wirksamere Kreditsicherheit ist hingegen die Abtretung von Forderungen. In diesem Fall ist der Kreditnehmer ein Gläubiger, der Ansprüche gegenüber einem Schuldner hat. Grundsätzlich kann es sich dabei zwar um jede Art von Forderung handeln, die einen Geldwert beinhaltet. In der Praxis ist es jedoch so, dass es sich bei der Abtretung von Forderungen in den weiten weitaus meisten Fällen um eine Lebensversicherung als Forderungsgegenstand handelt. In diesem Fall besitzt der Kreditnehmer also eine Kapitallebensversicherung, die automatisch mit einem bestimmten Rückkaufswert versehen ist.
Was ist der Rückkaufswert ?
Exakt diesen Rückkaufswert tritt der Kreditnehmer dann an den Kreditgeber ab, sodass dieser im Schadensfall das Recht hat, die Kapitallebensversicherung zu kündigen und die offenen Forderungen durch Auszahlung des Rückkaufswertes zu befriedigen. Ein großer Vorteil dieser Kreditsicherheit ist, dass der Rückkaufswert auf jeden Fall garantiert ist, sodass der Kreditgeber fest davon ausgehen kann, mindestens diesen Betrag zu erhalten, um seine Forderung zu begleichen. Grundsätzlich kann natürlich auch eine andere Forderung existieren, wie zum Beispiel Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung oder aus einer sonstigen Sparform, wie zum Beispiel einem Fondssparplan. Allerdings handelt es sich bei Wertpapier- und Sparguthaben als Sicherheit dann in aller Regel nicht um eine Abtretung von Forderungen, sondern um eine Verpfändung von Wertpapieren und Guthaben.