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Bereitstellungzinsen

Wer sich für eine Baufinanzierung entscheidet, der muss mit teilweise hohen Kosten rechnen, die insbesondere aus den zu zahlenden Kreditzinsen bestehen. Neben den monatlich zu zahlenden Darlehenszinsen gibt es unter Umständen einen weiteren Kostenfaktor, nämlich die sogenannten Bereitstellungszinsen.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Diese fallen allerdings nur unter einer bestimmten Voraussetzung an, die darin besteht, dass ein gewisser Zeitraum zwischen zur Verfügung Stellen des Hypothekarkredites vonseiten der Bank und dem tatsächlichen Abruf durch den Kreditnehmer vergeht. In den meisten Fällen ist es insbesondere beim Kauf einer Immobilie, die über einen Bankkredit finanziert werden soll, so, dass der Kunde das bereitgestellte Darlehen umgehend abruft. In diesem Fall gibt es für die Bank auch keinen Grund, Bereitstellungszinsen zu berechnen. Anders stellt sich die Situation hingegen dar, wenn die Finanzierung dem Bau eines Hauses dient.

Wer zahlt Bereitstellungszinsen ?

In diesem Fall zahlt der Kreditnehmer und gleichzeitige Bauherr das Bauunternehmen in aller Regel nach Baufortschritt. Dies hat zur Folge, dass nicht die gesamte Darlehenssumme sofort abgerufen wird, sondern in Teilen nach und nach verfügt wird. Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Situation, dass der gesamte Kreditbetrag beispielsweise einige Monate nicht abgerufen wird. Genau in diesem Fall berechnen viele Banken individuelle Bereitstellungszinsen. Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich dabei um Zinsen, welche die Bereitstellung des Kapitals seitens der Bank entlohnen sollen.

Warum zahlt man Bereitstellungszinsen ?

Immerhin muss das Kreditinstitut als Kreditgeber den zugesagten Kreditbetrag teilweise über einen Zeitraum von mehreren Monaten verfügbar halten, wobei das Kapital während dieses Zeitraums keinen Ertrag erwirtschaften kann, also nicht „arbeiten“ darf. Daher sollen die Bereitstellungszinsen diesen nicht vorhandenen Ertrag in gewissem Sinne ersetzen.

Frau erklärt Mann eine Vertragsklausel
Die Bereitstellungszinsen sollten bereits im Vorhinein mit der Bank geklärt werden. (c)Bigstockphoto.com/181630675/fizkes

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen ?

Wie hoch die jeweiligen Bereitstellungszinsen sind, hängt vom Kreditinstitut ab. Es gibt hier keine feste Norm, dass beispielsweise spätestens nach Ablauf von drei Monaten nach der Darlehensauszahlung Bereitstellungszinsen berechnet werden müssen.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet ?

Daher ist die Vorgehensweise der Banken in der Praxis auch ganz unterschiedlich. Manche Kreditinstitute berechnen Bereitstellungszinsen bereits nach zwei Monaten, während es andere Banken erlauben, dass der Kunde sein Darlehen beispielsweise sechs Monate lang kostenlos abrufen kann. Ebenfalls unterschiedlich ist die Höhe des monatlich zahlbaren Betrages , wobei die meisten Banken hier im Durchschnitt einen Zinssatz von 0,2 bis 0,4 Prozent für jeden Monat berechnen, in dem der bereitgestellte Kredit nicht in Anspruch genommen wurde. Demzufolge bewegen sich die Bereitstellungszinsen aufs Jahr gerechnet meistens zwischen 2,4 und 4,8 Prozent. Kreditnehmer sollten die Bereitstellungszinsen immer dann mit einkalkulieren, falls bereits absehbar ist, dass der zugesagte Kreditbetrag nicht sofort abgerufen wird.

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